Softair mit Zubehör und das Waffengesetz

Softair und Zubehör bestellen:

Wenn man Airsoft-Waffen und Softair-Zubehör im Internet bestellt muss man aufpassen, damit man nicht gegen das Waffengesetz (WaffG) oder die Abgabenordnung (AO) verstößt und sich strafbar macht.

Jedem passionierten Airsoft-Spieler ist bewusst, dass es bei den Waffen auf die Kraft der verschossenen Munition ankommt. Doch bei Zubehör sind sich viele juristische Laien schnell unsicher, worauf es genau ankommt, ob man ein erlaubtes Spielzeug oder eine Waffe bzw. einen Waffenteil im Sinne des WaffG bestellt.

Was ist Airsoft:

Airsoft ist ein Spiel/Sport bei dem die Teilnehmer mit Softair-Waffen in verschiedenen Kategorien gegeneinander antreten. Den möglichen Spielregeln sind – ähnlich wie beim Paintball – nur durch die Fantasy der Spieler Grenzen gesetzt.

Meistens gibt es ein übergeordnetes Ziel wie die Flagge zu erorbern (Capture the flag) oder die feindliche Basis zu besiegen (Sabotage), während die Spieler sich gegenseitig beschießen und nach vorher definierten Regeln ausscheiden und wieder ins Spiel eintreten können.

Was für Softair-Waffen sind erlaubt?:

Gemäß der Anlage II zum WaffG sind „Schusswaffen […] die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt“ (Anlage II zum WaffG, Stand August 2022) vom Verbot ausgenommen.

Darüber hinaus können „Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen“ von Personen über 18 Jahren ohne Waffenschein erworben und besessen, jedoch nicht öffentlich geführt werden (vgl. Anlage II zum WaffG, Stand August 2022).

Dabei gibt es zahlreiche Unsicherheiten für Softair-Sammler und Airsoft-Spieler, da die Ähnlichkeit zu einer echten Schusswaffe, der Feuermodus (Einzelschuss, halbautomatisch, vollautomatisch) oder die Manipulationsfähigkeit der Schusstärke hier zu abweichenden Ergebnissen führen können. Die Prüfung, ob eine Softair-Waffe erworben/besessen oder sogar geführt werden darf, hat im Einzelfall zu erfolgen.

Was für Zubehör ist definitiv nicht erlaubt?:

Die beliebten LED und Laserpointer zum Anbringen an einer Softair-Waffe fallen unter das Umgangsverbot (vgl. Anlage II zum WaffG). Dabei ist nicht entscheidend, ob die LED oder der Laserpointer fest mit einem Schienensystemaufsatz verbunden ist oder dieser dazu geliefert wird. Für einen Verstoß gegen § 52 Abs. 3 WaffG reicht es aus, wenn die Vorrichtung für die Verwendung mit einer Schusswaffe bestimmt ist.

Ebenso sind Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte, sowie Nachtzielaufsätze für Zielfernrohre in vielen Fällen verboten.

Das zu Grunde liegende Schienensystem (Picatinny, Weaver oder anderes) hat in der Regel keinen Einfluss auf die Strafbarkeit.

Was passiert, wenn man diese Gegenstände dennoch bestellt?:

Waffen und Waffenteile werden beim deutschen Zoll bei der Durchleuchtung der Warensendungen aus dem Ausland regelmäßig gefunden und dann regelmäßig auch genauer überprüft. In diesen Fällen werden alle Teile der Lieferung sichergestellt und das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

Es drohen hier Strafbarkeiten wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz (§ 52 WaffG) und Bannbruch (§372 AO). Der Verstoß gegen das WaffG sieht hier Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre für Verstöße nach Absatz 3 vor.

Bei entsprechender Verteidigung sind hier in vielen Verfahren Einstellungen mit oder sogar ohne Geldauflage möglich. Sollten Sie Beschuldigter in einem solchen Verfahren sein, können Sie sich gerne für einen Beratungstermin an uns wenden.