Rechtsanwalt Wolf-D. Glockner

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Rechtsanwalt Wolf-D. Glockner

„Steuerstrafrecht, Zollstrafrecht und Tabaksteuerstrafrecht erfordern einen spezialisierten Strafverteidiger“

Ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater und Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern.

Meine Aufgabe als Strafverteidiger ist es, die Rechte meiner Mandanten gegenüber einem übermächtigen Staat bestmöglich zu wahren und zu vertreten.

Im Steuerstrafrecht, Zollstrafrecht und Tabaksteuerstrafrecht kommt zu der generellen Ungleichverteilung der Macht hinzu, dass hier auch noch ein erheblicher Wissensvorsprung der Staatsmacht besteht. Der Sachverhalt wird in diesen Fällen nicht wie im übrigen Strafrecht durch die Polizei, sondern durch Fachleute der Finanzverwaltung ermittelt und rechtlich bewertet, von gut ausgebildeten Beamten und Beamtinnen von Steuerfahndung, Finanzämtern, Zollfahndung und Hauptzollämtern. Der von diesen ermittelte Steuerschaden oder Zollschaden bildet die Grundlage für die Strafgerichte und deren jeweiliges Ausmaß bestimmt die Höhe der Strafe.

Eine bestmögliche Verteidigung, die eine kritische Überprüfung des Ermittlungsergebnisses dieser Fachleute voraussetzt, ist also ohne eine entsprechende Fachkenntnis auf Seiten der Verteidigung nicht möglich. Optimal ist es, wenn der Strafverteidiger selbst über entsprechende Ausbildungen verfügt, um hier eine Waffengleichheit herstellen zu können.

Nach meiner Zulassung als Rechtsanwalt und Strafverteidiger habe ich zunächst die Zusatzqualifikation als Fachanwalt für Steuerrecht erworben und dann eine Ausbildung als Steuerberater absolviert und bin auch als Steuerberater zugelassen, so dass ich ein ebenbürtiger Gesprächspartner für die Beamtinnen und Beamten der Finanzämter und der Steuerfahndung bin. Als Steuerberater habe ich dann die Zusatzqualifikation des Fachberaters für Zölle und Verbrauchsteuern erworben, so dass ich auch den Beamtinnen und Beamten der Zollverwaltung auf Augenhöhe begegnen kann.

In Steuerstrafsachen und Zollstrafsachen erfolgt häufig auch die Ahndung durch die Finanzämter für Steuerstrafsachen oder die Hauptzollämter selbst. Hier gelingt es mir meist, durch entsprechende Verhandlungen eine Einstellung des Verfahrens oder jedenfalls die belastende Verhandlung vor einem Strafgericht zu vermeiden. Auch dabei kommt mir meine Spezialisierung zugute.

Kommt es zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung, kann ich meine Mandantinnen und Mandanten bestmöglich verteidigen.

Regelmäßig werden Steuerstrafverfahren und Zollstrafverfahren durch Steuerfestsetzungsverfahren und Zollfestsetzungsverfahren begleitet. Deren Betreuung kann ich aufgrund meiner Spezialisierung aus einer Hand übernehmen.