Verkehrsstrafrecht

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Was ist Verkehrsstrafrecht?

Zum Verkehrsstrafrecht zählen alle Delikte, die einen Zusammenhang zum Straßenverkehr aufweisen.

Dazu gehören offensichtlich Delikte wie Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 StVG, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB, Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB etc., aber auch zum Beispiel fahrlässige Tötung § 229 StGB und Körperverletzungsdelikte, soweit Tatort der Straßenverkehr ist.

Sie benötigen einen Anwalt für einen Verkehrsstrafrechtsfall?

Bereiche im Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht lässt sich in zwei Kategorien aufteilen. Es gibt Delikte, die einen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr voraussetzen und Delikte, die einfach auch im Straßenverkehr begangen werden können. In vielen Verfahren stellt es sich als Mischung beider Kategorien dar. So kann nach einem halsbrecherischen Überholmanöver unter Alkoholeinfluss mit anschließend gezeigtem Mittelfinger eine Anklage wegen Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c StGB und Beleidigung § 185 StGB drohen.

Rauschzustand/Trunkenheit:

Generell lässt sich sagen, dass viele Delikte im Verkehrsstrafrecht einen Bezug zu Drogenkonsum (insbesondere Alkohol) haben. Deshalb ist gerade die Prüfung der Verwertbarkeit etwaiger Blutentnahmen oder die Berechnung der Blutalkoholkonzentration entscheidend für das Gelingen einer Verteidigung auf diesem Gebiet. Fehler bei der Berechnung müssen durch den Strafverteidiger aufgezeigt werden. Viele Faktoren sind bei der Beurteilung verschiedener Verteidigungsstrategien einzubeziehen. So sind bei Verkehrsstraftaten mit Alkohol und Drogen gerade die Nebenfolgen einer Verurteilung/Einstellung zu beachten. Nicht selten ist der Beschuldigte nach Abschluss des Verfahrens seinen Führerschein los oder muss zur MPU.

Zum Teil kann durch die Ermittlungsbehörde sogar das Fahrzeug des Verurteilten eingezogen werden, was in jedem Fall eine empfindliche Strafe für den Betroffenen darstellt.

Abgrenzung "Gefährlicher Eingriff" § 315b StGB und "Gefährdung" § 315c StGB:

Ein Klassiker des Verkehrsstrafrechts ist die Abgrenzung zwischen § 315b StGB und § 315c StGB. Während § 315b StGB einen Eingriff von außen in den Straßenverkehr unter Strafe stellt, beschäftigt sich § 315c StGB mit Verhaltensweisen eines Verkehrsteilnehmers. Doch diese Einteilung ist an einigen Stellen aufgeweicht, da vertreten wird, dass auch verkehrsfeindliche Eingriffe durch Verkehrsteilnehmer begangen werden können. Gerade in der Variante der fahrlässigen Begehung kann die Einordnung auch einen Unterschied im Strafrahmen nach sich ziehen.

Beleidigung § 185 StGB / Nötigung § 240 StGB:

Die häufigsten "verkehrsfremden" Delikte in Verkehrsstrafsachen sind die Beleidigung und die Nötigung. Streitigkeiten zwischen Verkehrsteilnehmern können leicht mal ausarten. Doch nicht jede empörte Äußerung, die beim Empfänger empfindlich aufgenommen wird, erfüllt die Voraussetzungen einer Strafbarkeit.

Hier müsen nicht nur der Einzelfall und die wechselseitig gefallenen Äußerungen beachtet werden, denn oftmals kann ein Nachweis für die Vorwürfe nicht erbracht werden. Dabei ist es von unschätzbarem Wert, wenn keine einschlägige Verurteilung im Bundeszentralregister steht. Um diesen Vorteil  für die Zukunft zu garantieren, sollte auf jeden Fall der Weg zum Anwalt gesucht werden.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB:

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB ist mit einer Strafandrohung von bis zu drei Jahren Gefängnis alles andere als ein Kavaliersdelikt. In eine Strafbarkeit gerät man allerdings auch als aufrichtiger Bürger schnell hinein, da die Anforderungen an das Verhalten von Unfallbeteiligten streng sind. Darüber hinaus stellt die Unfallsituation für viele Menschen eine ungeahnte Herausforderung dar, da in der Hektik des Moments die tatsächlichen wirtschaftlichen Folgen völlig falsch eingeschätzt werden.

Hier kann nicht nur der Fall auf die Möglichkeit einer Einstellung durch die Staatsanwaltschaft untersucht werden, sondern auch in manchen Fällen durch präzise Sprache das Geschehen aus Sicht des Beschuldigten verständlich dargestellt werden, sodass empfindliche Strafen vermieden werden können.

Wieso sollte man mit einem Verkehrsstrafrechtsfall zum Anwalt für Strafrecht?

Der Anwalt für Strafrecht ist bei Verkehrsstrafrechtsfällen der richtige Ansprechpartner. Neben verkehrsrechtlichen Fragestellungen spielen im Verkehrsstrafrecht hauptsächlich strafprozessliche Probleme eine Rolle. Viele Delikte, die im Verkehrsstrafrecht angeklagt werden, sind auch außerhalb des Straßenverkehrs verbreitet.

Entgegen der Sachlage im Zivilrecht, ist im Strafrecht oft Schweigen Gold. Nur nach erfolgter Akteneinsicht kann der Anwalt für Strafrecht die vielversprechendste Verteidigungsstrategie entwickeln. Deshalb ist es von Vorteil, den Strafverteidiger so früh wie möglich in das Verfahren einzubinden, bevor Verteidigungsmöglichkeiten durch Zeitablauf wegfallen.

Zwischenfälle im Straßenverkehr können jedem passieren. Damit man vor Gericht stets den richtigen Eindruck hinterlässt, sollte jede Eintragung in das Bundeszentralregister tunlichst vermieden werden.

Der Pottverteidiger für Ihren Verkehrsstrafrechtfall

Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn es um Verkehrsstrafrecht geht, weil wir bei der Erarbeitung der Verteidigungsstrategie alle Folgen, auch Nebenfolgen, im Blick haben.

Im Rahmen einer Erstberatung können wir Sie über Zeugnisverweigerungs- und Auskunftsverweigerungsrechte aufklären. Es ist auch möglich, konkrete Aussagen auf belastende Inhalte gegen Sie oder Dritte zu untersuchen.

Sind Sie mit dem Vorwurf des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Vernehmung zur Polizei geladen, dann sollten Sie keine Angaben zur Sache machen. Besser ist es, direkt zum Anwalt für Strafrecht zu gehen und über diesen Akteneinsicht nehmen lassen.

Als Beschuldigter ist es Ihr gutes Recht, nur Angaben zur Person zu machen, aber zum Vorwurf zu schweigen. Wir prüfen für Sie, inwieweit die Polizei die Vorwürfe gegen Sie überhaupt aufrecht erhalten kann.

Spätestens jetzt sollte ein Rechtsanwalt für Strafrecht kontaktiert werden. Soweit das Gericht davon ausgeht, dass eine Haftstrafe von über einem Jahr in Betracht kommt, wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, einen Wahlverteidiger zu bevollmächtigen oder einen bestimmten Anwalt für die Beiordnung als Pflichtverteidiger zu benennen. Andernfalls wird Ihnen irgendein Anwalt, der sich zu Pflichtverteidigungen bereit erklärt hat, beigeordnet.

Auch in diesen Fällen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Man sollte als Beschuldigter so schnell wie möglich einen Anwalt für Strafrecht aufsuchen. Auch bei Vernehmungen als Zeuge sollte man die Möglichkeit  einer Beratung in Erwägung ziehen, wenn man auch nur entfernt das Gefühl hat, dass einem Vorwürfe gemacht werden könnten. Spätestens bei einer Anklage ist der Weg zum Anwalt dringlichst zu empfehlen.

Keinesfalls sollte man warten, bis die Anklage oder der Strafbefehl im Briefkasten liegt.

Zunächst sollten Sie im Vorfeld Ihre Gedanken ordnen und sich gegebenenfalls Notizen zum Ablauf des Verkehrsstrafrechtsfalls machen. Darüber hinaus sollten Sie alle Briefe und Dokumente sammeln und im Optimalfall chronologisch sortieren. Das erleichtert das Beratungsgespräch und die Einfindungsphase in Ihren Fall.

Überlegen Sie im Vorfeld, welche Informationen noch bei einem Gerichtsprozess helfen können. Es ist niemandem geholfen, wenn im Prozess ein Zeuge auftaucht, vor dem Sie den Anwalt für Strafrecht hätten warnen können. Man sollte in der Vorbereitung von Verkehrsstrafrechtsfällen alle Eventualitäten erörtern können.

Von diesen Verfahren hängt regelmäßig ab, ob Sie in Zukunft noch weiter mit dem Auto unterwegs sind.

Über Pottverteidiger

Warum Pottverteidiger der richtige Anwalt für Ihren Verkehrsstrafrechtsfall ist

Wir sind Ihr Partner, weil wir für jeden Verkehrsstrafrechtsfall die richtige Verteidigungsstrategie entwickeln.

Verkehrsstrafrecht als anwaltliches Tätigkeitsgebiet umfasst eine Vielzahl von Unterkategorien. Doch im Grunde handelt es sich in einem Großteil der Fälle um die Anwendung der allgemeinen Grundsätze und des Strafprozessrechts.

Natürlich muss stets darauf geachtet werden, welche Folgen eine bestimmte Verteidigungsstrategie auf das Leben des Beschuldigten hat. Gerade im Bereich der "echten" Verkehrsdelikte, wie z.B. der Trunkenheitsfahrt § 316 StGB, müssen die spezifischen Probleme im materiell-rechtlichen Bereich berücksichtigt werden.

Wir bewahren für Sie Ruhe, erläutern Ihnen die Risiken, die in Ihrem Fall bestehen und beantragen nach der Beauftragung durch Sie zunächst volle Einsicht in die vollständigen Ermittlungsakten.

Nach erfolgter Akteneinsicht entwickeln wir in Absprache mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie und leiten die notwendigen Maßnahmen ein, um für Sie das beste Ergebnis zu erzielen.

Dabei sind unsere Maßnahmen nicht nur konkret auf Ihren Fall abgestimmt, sondern auch auf Ihre persönlichen Wünsche.

Im Ermittlungsverfahren kann durch eine Verteidigungsschrift oft eine Einstellung des Verfahrens wegen tatsächlicher oder rechtlicher Gründe erwirkt werden. Es können aber auch für Sie vorteilhafte Ermittlungen angeregt oder sogar als Nachweis an die Staatsanwaltschaft übermittelt werden.

Im Zwischenverfahren kann bei Gericht beantragt werden, dass die Anklageschrift nicht oder nicht in der vorliegenden Form zur Hauptverhandlung zugelassen wird.

Es kann in der gesamten Zeit gegen Ermittlungsmaßnahmen vorgegangen werden.

Die Hauptverhandlung selbst bietet sowohl die Möglichkeit einer Einstellung, als auch eines Freispruchs. Doch auch eine strafmaßorientierte Verteidigung kann hier sinnvoll sein.

Zuletzt kann das Ergebnis noch mit Rechtsmitteln angegriffen werden.