- Am Handwerkshof 19, 47269 Duisburg
Aber auch materielle Problematiken und Prozessrecht, die in allen Strafverfahren identisch sind, werden als allgemeines Strafrecht bezeichnet.
Auf dieser Seite werden hauptsächlich Grundsätze des Strafprozesses und materiell-rechtliche Probleme behandelt, die in allen Strafverfahren relevant werden können.
Im materiellen Recht gibt es Problemfelder, die in jedem Verfahren eine Rolle spielen.
Regelmäßig muss bewertet werden, ob die Handlung des Beschuldigten ihn zum Täter oder Teilnehmer einer Tat machen. Diese Einordnung ist gerade dann kompliziert, wenn kein klarer Geschehensablauf nachgewiesen ist. Hier können regelmäßig Zweifel gestreut werden, wenn viele Personen in ein Geschehen involviert waren. Aber auch die subjektive Einschätzung der eigenen Handlung durch den Beschuldigten ist für die Beurteilung wichtig. An objektiven Merkmalen kann die Absicht des Beschuldigten festgemacht werden.
Bis zur Vollendung der Tat kann der Täter strafbefreiend von dem Versuch zurücktreten. Das ist zum Opferschutz immer möglichst weitreichend auszulegen im Einzelfall. Dadurch bietet der Rücktritt der Verteidigung viel Raum zu arbeiten. Entscheidendes Merkmal ist stets die Freiwilligkeit des Rücktritts. Es ist sehr streitig, welche Umstände eine Freiwilligkeit entfallen lassen und was dafür spricht, dass der Täter aus eigenem Antrieb gehandelt hat.
Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Täter keine Möglichkeit mehr sieht, die Tat zeitnah zu vollenden. Die Argumentation bezüglich dieses Merkmals muss nachvollziehbar die Möglichkeit zum Taterfolg darlegen.
Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe zählen auch zu dem Bereich des allgemeinen Strafrechts. Am prominentesten ist die Notwehr gem. § 32 StGB.
Notwehr ist die Verteidigungshandlung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff eines Menschen. Die Notwehr ist in Deutschland ohne Einschränkung der Art der Verteidigung möglich, sofern der Angriff nicht zu geringfügig ist oder eine Verteidigung aus anderem Grund nicht geboten ist. Es darf in vielen Fällen tatsächlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden.
Auch das Prozessrecht mit seinen vielfältigen Anträgen und Abläufen gehört zum allgemeinen Strafrecht.
Besonders oft relevant werden Beweisverwertungsverbote. Soweit die Beweiserhebung fehlerhaft oder verboten war, muss geprüft und argumentiert werden, warum aus diesem Verstoß ein Verwertungsverbot vor Gericht folgt. Folge eines Beweisverwertungsverbotes ist, dass das Gericht so tun muss, als gäbe es das Beweismittel nicht. Das Gericht muss also trotz sicheren Wissens über die Schuld des Angeklagten, diesen freisprechen, wenn das einzige Beweismittel einem Verwertungsverbot unterliegt.
Auch die Befangenheit und die Besetzung des Gerichts können dazu führen, dass ein Prozess an den formalen Bedingungen scheitert. Der Strafverteidiger kann Befangenheitsanträge und Kammerentscheide in geeigneten Fällen herbeiführen.
Aufgabe des Anwalts für Strafrecht ist es, stets die Grundlagen für den Nachweis einer Strafbarkeit im Hinterkopf zu haben und bei Gelegenheit Zweifel an entsprechender Stelle zu säen, da es Aufgabe des Gerichts ist, die Strafbarkeit des Beschuldigten nachzuweisen.
Viele allgemeine Verfahrensfehler müssen schon in der Verhandlung noch gerügt werden und gegebenenfalls durch eine Kammerentscheidung bestätigt werden, damit ein Rechtsmittel auf diesen Fehler gestützt werden kann. Der sogenannte "unaufschiebbare Antrag" ist der Befangenheitsantrag, der in der Regel sofort zu erfolgen hat.
Während es die Aufgabe von Staatsanwälten und Richtern ist, neutral zu bleiben und alle Regeln zu beachten, fungiert der Strafverteidiger als Kontrolle für den Beschuldigten, dass dieser Grundsatz eingehalten wird.
Strafrecht ist eine sehr weit gefächerte Materie. Dennoch sind in vielen Fällen die Grundsätze entscheidend dafür, ob eine Verurteilung, eine Einstellung oder ein Freispruch erfolgt.
Dementsprechend müssen die allgemeinen Strafrechtsprobleme beherrscht werden. Beweisregeln sind bei dem Diebstahl im Supermarkt genau so relevant wie bei Datendiebstahl durch eine Hackergruppe oder der Schlägerei nach dem Fußballspiel.
Oftmals geraten lange Prozesse in einen eintönigen Trott, der zu Fehlern verleitet. Der Anwalt für Strafrecht muss hier stets mit voller Aufmerksamkeit den Prozess verfolgen und gegebenenfalls einschreiten.
Gerne prüfen wir Ihren Fall auf alle in Betracht kommenden Wege, einer Verurteilung zu entgehen.
Dabei sind wir unvoreingenommen und behalten das große Ganze im Auge. Wir halten uns immer an die gesetzlichen Regeln, doch ist es unsere feste Überzeugung, dass jeder Beschuldigte einen fairen Prozess verdient und es dem Angeklagten möglich sein muss, alle Mittel des Strafrechts und Strafprozessrechts zu nutzen, um einer Verurteilung zu entgehen.
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