Glück auf!

Der Strafverteidiger aus dem Pott.

Tradition

Schon seit vielen Jahren setzen unsere Mandanten ihr Vertrauen in uns

Strafrecht

Wir decken das gesamte Spektrum des Strafrechts mit unseren Leistungen ab

Auf Zack

Wir kommen zeitnah auf jede Anfrage zurück

Verteidigung

Wir machen Wahl- und Pflichtverteidigungen

Über Pottverteidiger

Der Strafverteidiger aus dem Pott - bundesweit.

Pottverteidiger ist ein Projekt für Strafverteidigung - Ihre Anwälte für Strafrecht aus der Kanzlei GSG-Partner

In nahezu jedem Fall im Strafrecht empfiehlt es sich, einen Anwalt einzuschalten. Dabei ist neben wirtschaftlichen Faktoren auch zu beachten, dass Strafverfahren Auswirkungen auf das zukünftige Leben haben können. Für eine optimale Verteidigung ist es unerlässlich, dass der Anwalt so früh wie möglich eingeschaltet wird. Dabei wirkt es auf die Juristen im Verfahren alles andere als schuldig, wenn ein Verteidiger tätig wird. Es ist nicht zu empfehlen, ohne rechtliche Überprüfung im Vorfeld, Angaben selbstständig zu machen. Die unbeschränkte Akteneinsicht ist nur durch einen Verteidiger möglich und nur mit dem Wissen aus der vollständigen Akte lässt sich abschätzen, ob eine bestimmte Aussage eine Bestrafung fördert oder verhindert.

Wir bieten Ihnen nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch einen menschlichen und unkomplizierten Kontakt. Egal ob Sie von der Polizei als "Zeuge" oder Beschuldigter vernommen werden sollen oder bereits eine Anklage in der Hand halten, von den GSG Anwälten werden Sie im gesamten Verfahren betreut. Auch eine Nebenklagevertretung und ein Zeugenbeistand durch uns ist möglich.

Unser Team
Die Anwälte
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Tobias Glockner

0203 / 71 05 9-24

Tobias Glockner

Rechtsanwalt & Strafverteidiger

Wolf-D. Glockner

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Wolf-D. Glockner

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Steuerrecht

Über Pottverteidiger

Warum der Schwerpunkt im Strafrecht

Der Grund für die Strafverteidigung oder die Tätigkeit als Anwalt im Strafrecht

Im Zivilrecht hat jeder Rechtsstreit einen Streitwert. Jedem Verfahren wird damit ein objektiver Wert zugeordnet. Im Gegensatz dazu kennt das Strafrecht diesen objektiven Wert nicht. Jeder Fall und jeder Vorwurf, mag die angedrohte Strafe noch so gering ausfallen, hat im Strafrecht Bedeutung. Diesen Gedanken legen wir bei jeder Verteidigung zu Grunde: Für den Beschuldigten einer Straftat hat das Verfahren einen subjektiven Wert, den Außenstehende nicht erfassen können. Deshalb ist egal, um welches Delikt es sich handelt, die Verteidigung erfolgt stets mit vollem Einsatz.

Für die Verteidigung spielt es auch keine Rolle, ob der Mandant die vorgeworfene Tat begangen hat oder nicht. Wir sorgen mit unserer Verteidigung dafür, dass sich alle beteiligten Strafverfolgungsbehörden und das Gericht an die bestehenden Gesetze und die Unschuldsvermutung halten. Stets in Absprache mit Ihnen wird eine Verteidigungsstrategie auf Einstellung, Freispruch oder möglichst mildes Urteil für den Einzelfall erarbeitet und umgesetzt.

Über Pottverteidiger

Was ist Strafrecht

Womit beschäftigt sich ein Anwalt für Strafrecht alles?

Strafrecht als anwaltliches Tätigkeitsgebiet umfasst eine Vielzahl von Unterkategorien. Zunächst einmal ist das Strafrecht unterteilt in Prozessrecht und materielles Strafrecht. Materielles Strafrecht sind die gesetzlichen Verbote mit Strafandrohung, die sich in vielen verschiedenen Gesetzen finden. So sind Strafvorschriften neben dem StGB (Strafgesetzbuch) beispielsweise in dem BtMG (Betäubungsmittelgesetz) zu finden, die den Umgang mit den Betäubungsmitteln aus den Anlagen zum Gesetz unter Strafe stellt. 

Davon zu unterscheiden ist das Prozessrecht. Vorschriften zum Strafverfahren finden sich hauptsächlich in der StPO (Strafprozessordnung). Hier werden Regeln für das Ermittlungsverfahren, das Zwischenverfahren, das Hauptverfahren vor Gericht und die Rechtsmittel, sowie deren Verfahren aufgestellt.

Weiterhin ist zu unterscheiden, in wessen Auftrag der Anwalt tätig wird. So können Rechte des Beschuldigten einer Straftat, aber auch Zeugenbeistand und Nebenklagevertretung zum Strafrecht gezählt werden.

Je nach Verfahrenslage ist die Aufgabe des Anwalts für Strafrecht eine andere. Der Verteidiger kann im Ermittlungsverfahren auf die Strafverfolgungsbehörden einwirken, um eine Einstellung des Verfahrens herbeizuführen. Es ist aber auch möglich, neue Ermittlungsansätze einzubringen. Ebenso kann der Strafverteidiger versuchen, Geschädigte zur Rücknahme der Strafanzeige zu bewegen oder auf den Mandanten zur Aufklärung der Straftat einwirken. Die Möglichkeiten sind dermaßen einzelfall-abhängig, dass hier nur ein Bruchteil der tatsächlichen Möglichkeiten dargestellt werden kann. 

Im Zwischenverfahren kann bei Gericht erreicht werden, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht oder nicht wie vorgelegt zur Hauptverhandlung zugelassen wird. 

In der Hauptverhandlung sind die Befragung von Zeugen und die Erläuterung von Rechtsproblemen, neben der Antragstellung zu Beweisen und Beschlüssen, die Haupttätigkeit des Strafverteidigers.

Auch der Beistand von Opfern im Zeugenstand gehört zu den Tätigkeiten des Anwalts im Strafrecht. Hier kann das Kreuzverhör für den Zeugen entschärft werden.

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