Tötungsdelikte

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Über Pottverteidiger

Was fällt unter den Begriff Tötungsdelikte?

Tötungsdelikte werden auch Kapitaldelikte genannt.

Hierunter fallen alle Straftaten, bei denen eine Person um ihr Leben kommt. Also kommen nicht nur Mord und Totschlag in Betracht, sondern auch Körperverletzung/Brandstiftung mit Todesfolge und weitere Vorschriften.

Sie benötigen einen Anwalt für die Verteidigung in einem Tötungsdelikt?

Was zeichnet Tötungsdelikte aus?

Tötungsdelikte sind die mit am schwersten bestraften Strafnormen des deutschen Strafrechts. Am prominentesten ist hier der Mord, doch auch die fahrlässige Tötung im Straßenverkehr ist weit bekannt.

Auswahl an Tötungsdelikten:

Mord § 211 StGB:

Der Mord wird öffentlich fälschlicher Weise als "geplante Tötung" bezeichnet. Tatsächlich sind die Voraussetzungen des Delikts jedoch andere.

Der Mord setzt, wie der Totschlag (§ 212 StGB) die Tötung einer anderen Person voraus. Ebenfalls muss der Täter bei beiden Delikten vorsätzlich handeln. Im Gegensatz zum Totschlag wird jedoch beim Mord das Vorliegen eines sogenannten Mordmerkmals vorausgesetzt.

Mordmerkmale lassen sich in Kategorien einteilen. Das Gesetz ordnet nach dem Tatmotiv/Beweggrund, der Ausführungshandlung und dem Ziel der Tötung.

Ein Beispiel für ein Tatmotiv, dass zur Bestrafung als Mord führt, ist die Habgier. Diese wird von Juristen als "abstoßendes Gewinnstreben um jeden Preis" bezeichnet. Eine Ausführungshandlung hingegen wäre die Grausamkeit, wenn der Täter unbarmherzig Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nicht für die Tötung erforderlich gewesen wären. Doch auch wer die Tötung begeht, um eine selbst begangene Straftat zu verdecken, wird als Mörder bestraft. 

Es gibt noch weitere Mordmerkmale, doch alle haben gemein, dass das Vorliegen auf Grund von ausufernder Rechtsprechung meist nicht einfach beantwortet werden kann. Eine Vielzahl von Umständen muss bei der Betrachtung berücksichtigt werden.

Fahrlässige Tötung § 222 StGB:

Während die fahrlässige Tötung nach § 222 StGB nur wenige Voraussetzungen kennt, nämlich den Tod eines Menschen und fahrlässige Verursachung, so liegt hier ein Schwerpunkt der Problematiken in der Auswertung tatsächlicher Umstände, die ein Außerachtlassen einer Sorgfaltspflicht bekräftigen oder erschüttern.

Durch eine Vielzahl an Rechtsprechung und stets wechselnde Umstände des konkreten Vorwurfs ist gerade bei Delikten mit Argumentationsspielraum eine durchdachte Verteidigung wichtig. 

Körperverletzung mit Todesfolge § 227 StGB:

Bei der Körperverletzung mit Todesfolge gemäß § 227 StGB handelt es sich um eine sogenannte Erfolgsqualifikation. Dabei muss sich eine Gefahr der Körperverletzung in ihrer konkreten Gestalt in der schweren Folge des Todes realisiert haben.

Dieser Aufbau ermöglicht wieder Argumentationen in alle Richtungen, da sogar Verhalten des Opfers, wie zum Beispiel Flucht, im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Grunddelikt zu dessen Tod führen kann. Jedoch muss hier sauber herausgearbeitet werden, ab welchem Abstand zur Körperverletzung die Handlung nicht mehr dem Gefahrenzusammenhang des Täterverhaltens zugerechnet werden kann.

Der Aufbau des Todes als Erfolgsqualifikation gibt es entsprechend auch für Raub mit Todesfolge § 251 StGB, Brandstiftung mit Todesfolge § 306 c StGB und Vergewaltigung/Missbrauch mit Todesfolge §§ 176b, 178 StGB. Alle diese Qualifikationen haben sehr hohe Straferwartungen gemein und sind vom Aufbau her sehr ähnlich.

Wieso sollte man mit seinem Vorwurf eines Tötungsdeliktes zum Anwalt für Strafrecht?

In diesen Verfahren wird man zumindest einen Pflichtverteidiger zugeordnet bekommen. Doch auch der Gang zum Wahlverteidiger lohnt.

Der Pflichtverteidiger wird, abgesehen von U-Haft etc., erst durch den Ermittlungsrichter bei Zulassung der Anklageschrift beigeordnet. Damit verbaut sich der Beschuldigte in einem solchen Verfahren alle möglichen Verteidigungsstrategien. Hinzu kommt, dass ein Verfahren bei Tötungsdelikten aufwendig ist. Hier sollte nicht darauf vertraut werden, dass jeder Pflichtverteidiger trotz schmaler Bezahlung den gleichen Eifer an den Tag legt wie der besser bezahlte Wahlverteidiger. Gerade bei der angedrohten Straferwartung sollte die qualitativ beste Strafverteidigung gewählt werden.

Ein weiterer Vorteil der frühen Bestellung eines Verteidigers ist, dass einige Ermittlungsmaßnahmen mit der Verteidigung abgesprochen werden und auch der Anwalt durch eigene Ermittlungen zur Entlastung des Beschuldigten beitragen kann.

Wie in allen Verfahren gilt, dass nur durch den Strafverteidiger die volle Akteneinsicht genommen werden kann, und dass jede Einlassung zur Sache ohne die Akten zu kennen auch bei Unschuldigen zu einer Verhärtung des Tatverdachts führen kann. Hier sollte auf Nummer Sicher gegangen werden und mit einem Anwalt für Strafrecht die richtige Strategie für den konkreten Fall entwickelt werden.

Der Pottverteidiger für Ihr Verfahren in einem Tötungsdelikt

Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn es um Tötungsdelikte geht, weil wir alle Möglichkeiten der Strafverteidigung ausnutzen, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Im Rahmen einer Erstberatung können wir Sie über Zeugnisverweigerungs- und Auskunftsverweigerungsrechte aufklären. Es ist auch möglich, konkrete Aussagen auf belastende Inhalte gegen Sie oder Dritte zu untersuchen.

Sind Sie mit dem Vorwurf des Totschlag oder Mordes zu einer Vernehmung zur Polizei geladen, dann sollten Sie keine Angaben zur Sache machen. Besser ist es direkt zum Anwalt für Strafrecht zu gehen und über diesen Akteneinsicht nehmen zu lassen.

Als Beschuldigter ist es Ihr gutes Recht, nur Angaben zur Person zu machen, aber zum Vorwurf zu schweigen.

Spätestens jetzt sollte ein Rechtsanwalt für Strafrecht ihres Vertrauens kontaktiert werden. In jedem Fall wird Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Sie können aber auch einen Wahlverteidiger bevollmächtigen oder einen bestimmten Anwalt für die Beiordnung als Pflichtverteidiger benennen. Andernfalls wird Ihnen irgendein Anwalt, der sich zu Pflichtverteidigungen bereit erklärt hat, beigeordnet.

Auch in diesen Fällen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Bei Tötungsdelikten sollte man als Beschuldigter so schnell wie möglich einen Anwalt für Strafrecht aufsuchen. Auch bei Vernehmungen als Zeuge sollte man die Möglichkeit  einer Beratung in Erwägung ziehen, wenn man auch nur entfernt das Gefühl hat, dass einem Vorwürfe gemacht werden könnten. Spätestens bei einer Anklage ist der Weg zum Wahlverteidiger dringlichst zu empfehlen.

Bei der drohenden lebenslangen Haftstrafe steht alles auf dem Spiel. Je früher man kompetent verteidigt wird, desto besser.

Zunächst sollten Sie im Vorfeld Ihre Gedanken ordnen und sich gegebenenfalls Notizen zum Ablauf des Todesfalls und der Vorgeschichte machen. Darüber hinaus sollten Sie alle Briefe und Dokumente sammeln und im Optimalfall chronologisch sortieren. Das erleichtert das Beratungsgespräch und die Einfindungsphase in Ihren Fall.

Chatverläufe oder Telefonate sollten auch zumindest gedanklich durchgegangen werden. Ziel ist es, der Ermittlungsbehörde einen Schritt voraus zu sein.

Überlegen Sie im Vorfeld, welche Informationen noch bei einem Gerichtsprozess helfen können. Es ist niemandem geholfen, wenn im Prozess ein Zeuge auftaucht, vor dem Sie den Anwalt für Strafrecht hätten warnen können. 

Stellen Sie sich mental darauf ein, dass die Ermittlungsbehörden bei Tötungsdelikten alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel bis hin zur U-Haft ausnutzen werden.

Über Pottverteidiger

Warum Pottverteidiger der richtige Anwalt für Ihren Mordfall ist

Wir sind Ihr Partner, weil wir ohne Vorurteile die effektivste Verteidigung anstreben.

Jedes Ermittlungsverfahren und jede Hauptverhandlung bei Tötungsdelikten wird auf allen Seiten akribisch bearbeitet. Die Verhandlungen erstrecken sich meist über eine Vielzahl an Verhandlungstagen und es werden nicht nur alle Zeugen ordentlich angehört, sondern es wird versucht, jedes kleinste Detail aufzudecken.

Die genaue Arbeit der Strafverfolgung bietet jedoch neben der Gefahr der Überführung auch die Möglichkeit, dass auf Grund der Vielzahl an gerichtlichen Entscheidungen Fehler passieren, die den Prozess auch zu Gunsten des Beschuldigten beeinflussen können.

Die Verteidigung hat die verantwortungsvolle Aufgabe, das gesamte Verfahren wach und mit Verstand zu verfolgen, um jede sich bietende Gelegenheit auch zu nutzen.

Dabei müssen stets auch die Folgen einzelner Anträge für Rechtsmittelverfahren bedacht werden. Bei Tötungsdelikten sind oft schwierige Rechtsfragen zu erörtern und der Sachverhalt wird ausufernd ermittelt. Doch auch Zeugenaussagen und die Befragung der Zeugen können maßgeblichen Einfluss auf das Ergebnis des Prozesses haben.

Je nach Verfahrenslage ist die Aufgabe des Anwalts für Strafrecht eine andere. Der Verteidiger kann im Ermittlungsverfahren auf die Strafverfolgungsbehörden einwirken, um eine Einstellung des Verfahrens herbeizuführen. Es ist aber auch möglich, neue Ermittlungsansätze einzubringen. 

Im Zwischenverfahren kann bei Gericht erreicht werden, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht oder nicht wie vorgelegt zur Hauptverhandlung zugelassen wird. 

In der Hauptverhandlung sind die Befragung von Zeugen und die Erläuterung von Rechtsproblemen, neben der Antragstellung zu Beweisen und Beschlüssen, die Haupttätigkeit des Strafverteidigers.

Vielfach muss gegen Haftentscheidungen vorgegangen werden. Auch hierbei muss abgewogen werden, was das beste Mittel gegen die jeweilige Entscheidung ist.

Die Pressearbeit ist bei solchen Verfahren regelmäßig auch ein Thema der Strafverteidigung. Für den Umgang mit der Presse sind Ihre Wünsche das oberste Gebot.