Anzeige bei der Polizei gestellt – Einstellungsmitteilung
Als Opfer einer Straftat fühlt man sich bei Polizei und Staatsanwaltschaft oft nicht ernst genommen, da Verfahren regelmäßig schon nach kürzester Zeit eingestellt werden. Gründe dafür gibt es einige, mitunter ist auch unsere Arbeit – die eines Strafverteidigers – für viele der Verfahrenseinstellungen verantwortlich.
Das Wissen um die Arbeitsweise der Polizei und die möglichen Einstellungsoptionen hilft allerdings auch dabei, im Rahmen von Opferhilfe eine Anzeige zu einer Verurteilung zu führen.
Dieser Artikel zeigt nur einige Stolpersteine bei der Anzeige von Straftaten auf. Recherche als Opfer ersetzt in keinem Fall die Beratung im Einzelfall durch einen Anwalt für Strafrecht.
I. Strafbares Verhalten melden
Als Opfer einer Straftat ist man oft bei der Beurteilung, welche Straftat vorliegt und welche Handlungen des Täters einen Verstoß darstellen, überfordert. Als Folge daraus wird in einem Impuls bei der Polizei „frei von der Leber“ berichtet. Hierbei besteht die Gefahr, dass entscheidende Details wegfallen oder durch Kommunikationsprobleme nicht der eigentliche Sinn erfasst wird. Das Protokoll wird auf der Polizei schnell schnell unterschrieben. Monate ohne wirkliche Fortschritte vergehen und dann wird das Verfahren von einem findigen Juristen eingestellt, weil die Aussage des belastenden Zeugen (von Ihnen) den Beschuldigten gar nicht belasten würde, weil etwas in der Aussage fehlt. Nachgefragt wird hier nicht.
Diesen Fehler ohne juristische Unterstützung zu vermeiden ist schwierig. Zwar kann es helfen, wenn im Vorfeld ein Zeitablauf erstellt wird und man sich die Aussage bei der Polizei ausführlich vorbereitet, jedoch kann man als juristischer Laie nicht verlässlich verhindern, dass die abgegebene Aussage alle Merkmale des Straftatbestandes mit Inhalt füllt.
In jedem Fall ist die Anzeige über einen Anwalt für den bearbeitenden Staatsanwalt aufgrund des juristischen Aufbaus schneller nachvollziehbar, was zumindest unterbewusst auch den Willen zur sachgerechten Bearbeitung beeinflussen kann.
II. Beweismittel bewerten
Eine Strafanzeige stellen und abwarten nach dem Motto „die Polizei wird schon ermitteln“ kann man regelmäßig vergessen. Größere Aussicht auf Erfolg haben Anzeigen mit Beweismitteln oder zumindest klaren Hinweisen auf Ermittlungsansätze.
Sofern der bearbeitende Polizist bescheinigt, dass er in einem Verfahren keine Ermittlungsansätze und bislang keine Beweismittel gegen den Beschuldigten hat, wird der Staatsanwalt in aller Regel bedenkenlos das Verfahren einstellen. Sofern man vernünftige und aussichtsreiche Ansätze in der Anzeige oder folgenden Schreiben übermittelt, kann man dafür Sorgen, dass eine Einstellung mangels Tatverdacht erfolgt.
Wichtig ist, dass die Beweismittel bewertet werden. Sowohl die Aussagekraft des jeweiligen Beweismittels ist wichtig, aber gerade auch die Verwertbarkeit spielt eine bedeutende Rolle. Bei der Verwertbarkeit kommt es auf die Bewertung eines zweischrittigen Ablaufs an: Durfte das Beweismittel erhoben werden und – wenn nein – folgt daraus ein Verwertungsverbot.
Auch bei der Aufbereitung und Benennung von Beweismitteln können viele Fehler durch Hinzuziehen eines Anwalts vermieden werden.
III. Eigene Strafbarkeit vermeiden
Oftmals begibt man sich durch die Anzeigenerstattung auch selbst in die Gefahr Beschuldigter im Strafverfahren zu werden. Gerade wenn Straftaten in Betracht kommen die mit Umwelt oder Internet zu tun haben, aber auch bei Beleidigungen kann man sich als Opfer einer Straftat schnell verdächtig machen, dass eigene Verflechtungen (als Opfer der Straftat) als Tatbeitrag gewertet werden könnten.
Ebenso können Falsche Verdächtigung und andere Delikte direkt durch die Anzeigenerstattung begangen werden.
IV. Fazit
Nicht in jedem Fall ist der Anwalt für Strafrecht erfolgreicher bei der Anzeigenerstattung als die Privatperson. Jedoch kann einer Beurteilung der Beweismittel und der strafbaren Handlung durch den Anwalt zunächst abklären wie sinnvoll die Anzeige ist und während des Ermittlungsverfahrens den Unterschied zwischen Erfolg und Einstellung ausmachen. Im obigen Text werden viele weitere Stolpersteine wie die Einstellung wegen geringer Schuld oder Verfahrenshindernisse nicht angesprochen. Die Optionen sind so Vielfältig wie die Verteidigungsmöglichkeiten bei der Strafverteidigung.
Die Kosten für den Anwalt bekommen Sie zwar auch im Falle einer Verurteilung nicht als Schaden ersetzt, jedoch kann die Chance auf Erfolg der Strafanzeige in vielen Fällen enorm gesteigert werden.
Sofern Sie als Opfer einer Straftat eine anwaltliche Beratung wünschen, machen Sie zeitnah einen -kostenpflichtigen – Termin zur Erstberatung bei uns aus.