Besoffen eine Straftat begangen

Besoffen eine Straftat begangen

Ob jetzt zu Karneval oder bei einer ausgeuferten Geburtstagsfeier, wenn viel Alkohol fließt ist die Gefahr eines Strafverfahrens höher als mit nüchternem Kopf. Es gibt einerseits Delikte die haben den Rausch als Tatbestandsmerkmal, also Voraussetzung der Strafbarkeit, andererseits spielt Alkohol im Rahmen der Schuldfähigkeit bei allen Delikten eine Rolle.

Ich hab einen Filmriss – Was bedeutet das für das Strafverfahren?

Der Filmriss oder andere Ausfallerscheinungen sind Indizien für eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit.

Die Frage der Schuldfähigkeit ist in Strafverfahren nicht leicht zu beurteilen. Es gibt 2 Paragraphen zur Schuldfähigkeit § 20 und § 21 StGB. In beiden Fällen kommt es unter anderem auch auf die Blutalkoholkonzentration zum Zeitpunkt der Tat an. Regelmäßig findet die Straftat mitten in der Nacht statt. Die Blutabnahme erfolgt meist am Morgen. Hier muss zurückgerechnet werden. Bei der Schuldfrage erfolgt die Rückrechnung mit einem Abbauwert von 0,2‰ pro Stunde. Zusätzlich gibt es einen einmaligen Sicherheitszuschlag von 0,2‰.

Ab Werten von circa 2,0‰ muss eine verminderte Schuldfähigkeit § 21 StGB in der Regel vertieft geprüft werden. Ohne Prüfung darf die verminderte Schuldfähigkeit zu Gunsten des Angeklagten angenommen, aber nicht abgelehnt, werden.

Ab Werten von circa 3,0‰ ist regelmäßig die Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB zu prüfen. Bei Tötungsdelikten ist die Schwelle höher.

Wer als Gewohnheitstrinker die 3‰ schon vormittags schlägt darf sich hier aber nicht zu früh freuen. Trinkgewohnheit und persönliche Wirkung werden in die Beurteilung mit einbezogen.

Heißt Schuldunfähigkeit Straffreiheit?

Grundsätzlich kann man für Straftaten in schuldunfähigem Zustand nicht bestraft werden. Straffrei geht man jedoch trotzdem nicht nach Hause. Der Vollrausch § 323a StGB stellt das vorsätzliche oder fahrlässige Berauschen unter Strafe, wenn man im Zustand der Schuldunfähigkeit rechtswidrige Taten begeht. Für den Vollrausch kann man nicht schwerer bestraft werden als für die im Vollrausch begangene Straftat.

Zusätzlich gibt es noch die Konstellation der „actio libera in causa“. Ganz grob gesagt, wird dadurch doch bestraft, wer sich berauscht, um im Zustand der Schuldunfähigkeit eine Straftat zu begehen.

Was bringt verminderte Schuldfähigkeit?

Wird eine verminderte Schuldfähigkeit angenommen, kann die Strafe nach § 49 StGB gemildert werden. Dabei verschieben sich die Höchststrafen nach unten. Bei einer verminderten Schuldfähigkeit sind die ausgeurteilten Strafen regelmäßig sehr viel milder. Eine Verteidigung mit dem Ziel der verminderten Schuldfähigkeit ist bei Taten unter erheblichem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen oft vielversprechend.

Sollte ich bei der Polizei sagen, dass ich mich an nichts erinnere?

In keinem Verfahren sollte man als Beschuldigter eine Aussage bei der Polizei ohne Kenntnis der Akte und Beratung durch einen Verteidiger machen. Auch die Aussage, dass man sich an nichts erinnert kann negativ für einen sein. Gerade wenn man sich an nichts erinnert, weiß man nicht, was auf dem Spiel steht. Das Geld für einen guten Wahlverteidiger ist in jedem Fall gut angelegt.

Wenn Sie unter Einfluss von Alkohol eine Straftat begangen haben, beraten und verteidigen wir Sie gerne in Ihrem Verfahren. Sollten Sie eine Aufforderung vom Gericht bekommen, einen Pflichtverteidiger zu benennen, können Sie Rechtsanwalt Tobias Glockner selbst dem Gericht mitteilen oder Sie melden sich bei uns innerhalb der Frist und wir machen das für Sie.